| Wer kündigt / Konstellation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer (Grundfrist) | 4 Wochen | zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) |
| Beide Seiten in der Probezeit | 2 Wochen | taggenau (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monat | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
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Quelle: § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen). Rechtsstand: 9. September 2026.
Diese Seite und der Fristenrechner geben allgemeine Informationen zum deutschen Arbeitsrecht wieder (Stand: 9. September 2026) und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind dein Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Tarifvertrag und im Zweifel eine anwaltliche Prüfung.
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