| Wer kündigt / Konstellation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer (Grundfrist) | 4 Wochen | zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) |
| Beide Seiten in der Probezeit | 2 Wochen | taggenau (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monat | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
| Arbeitgeber, ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7 Monate | zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) |
Quelle: § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen). Rechtsstand: 9. September 2026.
Diese Seite und der Fristenrechner geben allgemeine Informationen zum deutschen Arbeitsrecht wieder (Stand: 9. September 2026) und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind dein Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Tarifvertrag und im Zweifel eine anwaltliche Prüfung.
Wer kündigt, wechselt. Wir kennen Positionen, die nicht ausgeschrieben werden — trag dich mit deinen Unterlagen in den Talent-Pool ein, bevor du kündigst. Wir melden uns, wenn eine Position zu deinem Profil passt.
Warum die Frist des Arbeitgebers mit den Jahren wächst
Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto mehr Zeit muss der Arbeitgeber dir für die Neuorientierung lassen: ab zwei Jahren ein Monat, ab fünf Jahren zwei, ab acht Jahren drei — bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB). Alle Staffel-Fristen enden zum Ende eines Kalendermonats; einen 15. als Endtermin gibt es hier nicht. Unter zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gilt auch für den Arbeitgeber die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Was diese Seite bewusst nicht behandelt
Die Staffel beantwortet nur die Frage nach der FRIST. Ob eine Arbeitgeberkündigung überhaupt wirksam ist — Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats —, ist eine andere Prüfung, für die du im Zweifel anwaltliche Hilfe brauchst. Was du nach Erhalt einer Kündigung selbst sofort regeln kannst, steht unter Arbeitszeugnis nach der Kündigung und Resturlaub bei Kündigung; für die Bewerbung danach gibt es Bewerbung nach Kündigung.
Weiter im Thema Fristen: Kündigung zum Monatsende, Kündigungsfrist in der Probezeit und Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit — die Gesamtübersicht mit allen Fristen steht auf der Übersichtsseite Kündigung & Jobwechsel.
Die Frist ist nur der Rahmen — was im nächsten Job verdient wird, zeigen die amtlichen Mediane unter Gehalt nach Beruf, und wie du Stellen direkt von Karriereseiten findest, steht unter Jobs finden.

Was ich als Headhunter sehe, wenn jemand kündigt
Die stärksten Wechsel, die ich begleite, sind die geplanten: Frist gerechnet, Unterlagen fertig, Markt sondiert — und erst dann gekündigt. Wer diese Reihenfolge einhält, verhandelt aus Ruhe statt aus Not. Die Kündigungsfrist ist dabei kein Hindernis, sondern dein bezahlter Planungszeitraum.
Dr. Georg Lamers — Headhunter, Executive Search DACH · Über den Autor
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Ein-Monats-Frist?
Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Davor gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Kann der Arbeitgeber in der Probezeit schneller kündigen?
Ja. In einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten gilt für beide Seiten die verkürzte Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) — taggenau, ohne festen Endtermin.
Gilt die Staffel auch umgekehrt für mich?
Nur wenn dein Arbeitsvertrag das ausdrücklich vereinbart. Das Gesetz verlängert mit § 622 Abs. 2 BGB allein die Frist des Arbeitgebers; für dich darf vertraglich keine längere Frist gelten als für ihn (§ 622 Abs. 6 BGB).
Wenn der nächste Schritt ein neuer Job ist: Der Job Finder findet geprüfte Stellen direkt von den Karriereseiten der Arbeitgeber — kuratiert statt aggregiert.
