Kündigungsfrist berechnen

Wer kündigt / KonstellationFristTermin
Arbeitnehmer (Grundfrist)4 Wochenzum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
Beide Seiten in der Probezeit2 Wochentaggenau (§ 622 Abs. 3 BGB)
Arbeitgeber, ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit1 Monatzum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit3 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit5 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit6 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
Arbeitgeber, ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit7 Monatezum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)

Quelle: § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen). Rechtsstand: 9. September 2026.

Diese Seite und der Fristenrechner geben allgemeine Informationen zum deutschen Arbeitsrecht wieder (Stand: 9. September 2026) und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind dein Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Tarifvertrag und im Zweifel eine anwaltliche Prüfung.

Wer kündigt, wechselt. Wir kennen Positionen, die nicht ausgeschrieben werden — trag dich mit deinen Unterlagen in den Talent-Pool ein, bevor du kündigst. Wir melden uns, wenn eine Position zu deinem Profil passt.

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Was der Rechner rechnet — und was nicht

Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB auf dein Zugangsdatum an: die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, die Zwei-Wochen-Frist der Probezeit und die Arbeitgeber-Staffel von einem bis sieben Monaten zum Monatsende. Er rechnet KEINE tariflichen oder einzelvertraglichen Abweichungen — die stehen in deinem Vertrag und gehen den gesetzlichen Fristen vor (§ 622 Abs. 4–6 BGB). Das Ergebnis ist der früheste Termin; mit dem optionalen Wunschtermin bekommst du zusätzlich den spätesten Zugangstag.

Vom Ergebnis zum nächsten Schritt

Mit dem errechneten Beendigungstermin steht dein frühestmögliches Startdatum für den nächsten Arbeitgeber — die Reihenfolge dorthin ordnet Jobwechsel planen. Das Schreiben selbst dauert danach fünf Minuten mit dem geprüften Muster unter Kündigung schreiben; für den nachweisbaren Zugang sorgt die richtige Zustellung. Und fürs Gehaltsgespräch beim Neuen liefern die amtlichen Mediane unter Gehalt nach Beruf die belastbare Zahl.

Weiter im Thema Fristen: Kündigungsfristen-Tabelle nach § 622 BGB, Kündigungsfrist als Arbeitnehmer und Kündigungsfrist des Arbeitgebers — die Gesamtübersicht mit allen Fristen steht auf der Übersichtsseite Kündigung & Jobwechsel.

Die Frist ist nur der Rahmen — was im nächsten Job verdient wird, zeigen die amtlichen Mediane unter Gehalt nach Beruf, und wie du Stellen direkt von Karriereseiten findest, steht unter Jobs finden.

Dr. Georg Lamers

Was ich als Headhunter sehe, wenn jemand kündigt

Die stärksten Wechsel, die ich begleite, sind die geplanten: Frist gerechnet, Unterlagen fertig, Markt sondiert — und erst dann gekündigt. Wer diese Reihenfolge einhält, verhandelt aus Ruhe statt aus Not. Die Kündigungsfrist ist dabei kein Hindernis, sondern dein bezahlter Planungszeitraum.

Dr. Georg Lamers — Headhunter, Executive Search DACH · Über den Autor

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Ab dem Zugang der Kündigung beim Empfänger (§ 130 Abs. 1 BGB) — nicht ab dem Absenden und nicht ab dem Briefdatum. Der Rechner fragt deshalb nach dem Zugangsdatum.

Warum weicht mein Vertrag vom Ergebnis ab?

Tarifverträge und Arbeitsverträge dürfen abweichende, insbesondere längere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4–6 BGB) — dann gilt der Vertrag. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist als Ausgangspunkt.

Rechnet der Rechner auch die fristlose Kündigung?

Nein. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) kennt keine Frist im Sinne des § 622 BGB und ist ein rechtlich eigener Fall, der hier bewusst nicht abgebildet wird.

Wenn der nächste Schritt ein neuer Job ist: Der Job Finder findet geprüfte Stellen direkt von den Karriereseiten der Arbeitgeber — kuratiert statt aggregiert.