Zertifizierungen im Überblick
Verwaltungslehrgang I (Angestelltenlehrgang I / Basislehrgang)
Kommunale Studieninstitute (z. B. Studieninstitut Ruhr, Studieninstitut Rhein-Neckar, BVS Bayern)
Der VL I ist die formale Gleichstellung mit der VFA-Ausbildung und damit Voraussetzung für Sachbearbeitungstätigkeiten im öffentlichen Dienst. Für Quereinsteiger ohne Verwaltungsausbildung ist er der zentrale Einstiegsbaustein. Ohne VL I bleiben viele Stellen verschlossen.
ca. 2.000–4.000 € (wird in der Regel vom Arbeitgeber finanziert)
6–12 Monate berufsbegleitend (ca. 400–500 Unterrichtsstunden)
Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation + Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst (für die Anmeldung durch den Arbeitgeber)
Verwaltungslehrgang II (Angestelltenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt)
Kommunale Studieninstitute, Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Verwaltungsakademien der Länder
Der VL II qualifiziert für den gehobenen Dienst und ermöglicht Eingruppierungen in E9b–E12 TVöD — das sind oft 800–1.200 € mehr brutto/Monat. Er ist Voraussetzung für Führungspositionen (Sachgebietsleitung, Amtsleitung) und der wichtigste Karriereschritt nach der Ausbildung.
ca. 4.000–8.000 € (wird in der Regel vom Arbeitgeber finanziert)
ca. 2 Jahre berufsbegleitend (ca. 800–900 Unterrichtsstunden + Prüfungen)
VFA-Ausbildung oder VL I + in der Regel 2–3 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst + Empfehlung des Arbeitgebers
Zertifizierter Kommunaler Bilanzbuchhalter (NKF/NKR)
Studieninstitute, Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt), IHK (in Kooperation)
Seit der Umstellung auf doppische Buchführung (NKF/NKR) brauchen Kommunen qualifizierte Bilanzbuchhalter. Das Zertifikat qualifiziert für Stellen in der Kämmerei, im Rechnungsprüfungsamt und im kommunalen Controlling — ein Spezialgebiet mit wenigen Fachkräften.
ca. 2.500–5.000 € (oft vom Arbeitgeber finanziert)
6–12 Monate berufsbegleitend
VFA-Ausbildung oder kaufmännische Ausbildung + Grundlagen Rechnungswesen; für die Prüfung: Berufserfahrung im kommunalen Haushaltswesen
Ausbildereignungsprüfung (AEVO / AdA-Schein)
IHK, kommunale Studieninstitute
Wer Verwaltungs-Azubis ausbilden möchte, braucht den Ausbilderschein. In größeren Verwaltungen ist die Ausbildertätigkeit ein Karrierevorteil und kann zu Entlastungsstunden oder Zulagen führen. Auch für die Prüfertätigkeit bei Studieninstituten relevant.
ca. 500–800 € (Lehrgang) + ca. 170 € (Prüfungsgebühr IHK)
2–4 Wochen Intensivkurs oder 3 Monate berufsbegleitend
Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung; keine formale Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung
Datenschutzbeauftragter (TÜV / DEKRA / GDD) für den öffentlichen Sektor
TÜV SÜD, TÜV Rheinland, DEKRA, GDD, Bayerische Verwaltungsschule
Jede öffentliche Stelle mit mehr als 20 Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, braucht einen Datenschutzbeauftragten. In kleineren Kommunen wird diese Funktion oft von einem/einer VFA mit Zusatzqualifikation wahrgenommen — eine stark nachgefragte Spezialisierung.
ca. 2.500–5.000 € (Grundlehrgang + Prüfung)
5–10 Tage Intensivkurs + Prüfung
Keine formale Voraussetzung, aber Grundkenntnisse Datenschutzrecht und IT-Sicherheit empfohlen
E-Government-Zertifikat / Digitallotse
Kommunale Studieninstitute, Fraunhofer-Institut FOKUS, IT-Planungsrat (Bund-Länder)
Die Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Umsetzung) schafft Bedarf an Fachkräften, die digitale Verwaltungsprozesse gestalten können. Das Zertifikat qualifiziert für Rollen als Digitalisierungsbeauftragter oder Projektleiter E-Government — in vielen Kommunen eine neue und wichtige Funktion.
ca. 1.500–3.500 € (je nach Anbieter und Umfang)
3–6 Monate berufsbegleitend
Beschäftigung im öffentlichen Dienst, Grundkenntnisse IT und Verwaltungsprozesse
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Zeugnisse & Referenzen: Was zählt
Wichtige Tätigkeitsnachweise im Zeugnis
Positive Formulierungen
Red-Flag-Formulierungen
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Häufige Fragen zu Verwaltungsfachangestellte/r-Zertifikaten
Ist der Verwaltungslehrgang I Pflicht für Quereinsteiger?
In den meisten Kommunen ja. Der VL I ist die formale Gleichstellung mit der VFA-Ausbildung und wird von vielen Arbeitgebern als Bedingung für die Einstellung oder innerhalb der ersten 1–2 Jahre als Nachqualifizierung erwartet. Ausnahme: IT- und Digitalisierungsstellen sowie Spezialfunktionen, die keine Verwaltungsausbildung erfordern.
Wie schwer ist der Verwaltungslehrgang II?
Der VL II ist anspruchsvoll — die Durchfallquote liegt je nach Studieninstitut bei 15–25 %. Die Themen umfassen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Personalwesen, Haushaltswesen, Organisation und Führung. Die berufsbegleitende Doppelbelastung (ca. 2 Abende pro Woche + Samstage) über 2 Jahre erfordert Disziplin. Die Investition lohnt sich: Der Gehaltssprung nach bestandenem VL II ist erheblich.
Kann ich den Verwaltungslehrgang II auch ohne vorherigen VL I machen?
Ja, wenn du eine abgeschlossene VFA-Ausbildung hast. Der VL I ist die Grundlage für Quereinsteiger ohne VFA-Ausbildung. Wer die VFA-Ausbildung hat, kann direkt zum VL II zugelassen werden — in der Regel nach 2–3 Jahren Berufserfahrung und mit Empfehlung des Arbeitgebers.
Welche Weiterbildung bringt am meisten Gehalt?
Der Verwaltungslehrgang II ist der mit Abstand stärkste Gehaltshebel: Er ermöglicht den Sprung von E5–E8 auf E9b–E12 TVöD — das sind je nach Stufe 800–1.500 € mehr brutto/Monat. Danach: Bachelor Public Management für den gehobenen Dienst mit Beamtung, oder Spezialisierungen wie kommunaler Bilanzbuchhalter für Nischenfunktionen mit Zulagen.
Werden die Kosten für Verwaltungslehrgänge vom Arbeitgeber übernommen?
In der Regel ja. Die meisten kommunalen und staatlichen Arbeitgeber finanzieren die Verwaltungslehrgänge I und II vollständig und stellen die Teilnehmer für Präsenztage frei. Im Gegenzug wird oft eine Bindungsfrist vereinbart (1–3 Jahre nach Abschluss). Selbstzahler können den VL auch ohne aktuellen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst besuchen — aber die Kosten (2.000–8.000 €) tragen sie selbst.
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