Quereinstieg

Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte/r: So realistisch ist es

Der klassische Weg ist die 3-jährige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Allerdings hat der massive Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung dazu geführt, dass viele Kommunen und Landesbehörden Quereinsteiger einstellen — besonders für Sachbearbeitungstätigkeiten, die keine spezifische Verwaltungsausbildung voraussetzen. Die Hürde: Für viele Stellen wird der Verwaltungslehrgang I (Basislehrgang) als Nachqualifizierung vorausgesetzt oder zeitnah erwartet. Kaufmännische Ausbildungen (Bürokaufmann, Industriekaufmann) werden häufig als verwandte Qualifikation akzeptiert. Ohne jede kaufmännische oder verwaltungsnahe Vorbildung ist der Einstieg schwieriger, aber in Bereichen wie IT, Digitalisierung und Projektmanagement möglich.

Machbarkeit des Quereinstiegs

Machbar mit Aufwand

Der Quereinstieg in die Verwaltung ist bei Personalmangel möglich — besonders mit kaufmännischer Ausbildung oder Studium. Der Verwaltungslehrgang I ist oft Pflicht als Nachqualifizierung. Ohne verwaltungsnahe Vorbildung ist der Einstieg auf Spezialstellen (IT, Projektmanagement) beschränkt.

Klassischer Werdegang

Ausbildung / Studium

Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (duales System: Verwaltung + Berufsschule + Studieninstitut)

Typische Dauer

3 Jahre Ausbildung (Verkürzung auf 2,5 Jahre bei guten Leistungen möglich)

Alternative Ausbildung

Kaufmännische Ausbildung (Bürokaufmann, Industriekaufmann) + Verwaltungslehrgang I als Nachqualifizierung. Oder: Bachelor Public Management/Public Administration an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung (3 Jahre, qualifiziert direkt für den gehobenen Dienst).

Welche Zertifizierungen für den Einstieg ins Projektmanagement besonders wertvoll sind, erfährst du in unserer Übersicht der Verwaltungsfachangestellte/r-Zertifikate.

Quereinstiegs-Pfade

Kaufmännische Fachkraft (Bürokaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann für Büromanagement)

6–12 Monate (Verwaltungslehrgang I berufsbegleitend)

Was du mitbringst

  • Büroorganisation und Schriftverkehr
  • Grundlagen Rechnungswesen und Buchführung
  • Erfahrung mit Kunden-/Bürgerkontakt
  • MS Office und ERP-Systeme

Was dir fehlt

Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Bescheidtechnik, Haushaltswesen der öffentlichen Hand

So schließt du die Lücke

Verwaltungslehrgang I (Basislehrgang) am kommunalen Studieninstitut — dauert ca. 6–12 Monate berufsbegleitend. Viele Kommunen stellen kaufmännische Fachkräfte ein und erwarten den VL I innerhalb der ersten 2 Jahre. Der Lehrgang wird in der Regel vom Arbeitgeber finanziert und freigestellt. Nach bestandenem VL I bist du formal einem/einer Verwaltungsfachangestellten gleichgestellt.

Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Notarfachangestellte/r

6–12 Monate (Verwaltungslehrgang I) oder sofort bei Anerkennung als verwandte Qualifikation

Was du mitbringst

  • Rechtsanwendung und Fristenverwaltung
  • Aktenführung und Dokumentation
  • Korrespondenz mit Behörden und Gerichten
  • Erfahrung mit Rechtsvorschriften und deren Anwendung

Was dir fehlt

Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht, Kommunalrecht), Haushaltswesen, Verwaltungsverfahren

So schließt du die Lücke

Die juristische Vorbildung wird in der Verwaltung geschätzt. Verwaltungslehrgang I als Nachqualifizierung schließt die Lücke im öffentlichen Recht. Besonders geeignet für Stellen in Rechtsämtern, Ordnungsämtern und Vollstreckungsbehörden. Einige Kommunen erkennen die ReFA-Ausbildung als verwandte Qualifikation an und verzichten auf den VL I.

IT-Fachkraft oder Projektmanager (für Digitalisierungsstellen in der Verwaltung)

Sofort (bei IT/Digitalisierungsstellen) oder 6 Monate (bei Bedarf VL I)

Was du mitbringst

  • Digitalisierung von Prozessen und Workflows
  • Projektmanagement und Stakeholder-Kommunikation
  • IT-Systemverständnis und Schnittstellenmanagement
  • Erfahrung mit E-Government und digitalen Services

Was dir fehlt

Verwaltungsstrukturen, öffentliches Vergaberecht, Datenschutz im öffentlichen Sektor, Haushaltswesen

So schließt du die Lücke

Die Digitalisierung der Verwaltung (OZG — Onlinezugangsgesetz) schafft zahlreiche Stellen für IT-Fachkräfte und Projektmanager OHNE klassische Verwaltungsausbildung. Diese Stellen werden oft nach E9–E12 TVöD eingruppiert. Verwaltungsrechtliche Grundlagen werden on-the-job oder durch Kurzlehrgänge vermittelt. Der Verwaltungslehrgang I ist bei IT-Stellen oft nicht erforderlich.

Bankkaufmann/-frau oder Steuerfachangestellte/r

6–12 Monate (Verwaltungslehrgang I berufsbegleitend)

Was du mitbringst

  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Steuerrecht und Abgabenordnung
  • Erfahrung mit streng regulierten Prozessen
  • Kunden-/Mandantenberatung

Was dir fehlt

Kommunales Haushaltswesen (NKF), Verwaltungsrecht, Bescheidtechnik, TVöD-Eingruppierung

So schließt du die Lücke

Bankkaufleute und Steuerfachangestellte sind in der Kämmerei, im Steueramt und in der Finanzverwaltung besonders gefragt. Die Nachqualifizierung über den Verwaltungslehrgang I ist meist erforderlich, wird aber vom Arbeitgeber finanziert. Für Stellen in der Finanzverwaltung (Finanzamt) gibt es eigene Ausbildungswege des Landes.

Du fragst dich, ob du die Anforderungen in Stellenanzeigen erfüllst? Unser Guide Verwaltungsfachangestellte/r-Stellenanzeigen richtig lesen zeigt dir, welche Anforderungen wirklich zählen — und welche Wunschliste sind.

"Vergleichbare Qualifikation" — was heißt das?

In der öffentlichen Verwaltung wird die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten als Regelqualifikation für Sachbearbeitungstätigkeiten angesehen. Der Verwaltungslehrgang I am Studieninstitut wird als gleichwertige Qualifikation anerkannt und steht kaufmännischen Quereinsteigern offen. Für den gehobenen Dienst: Bachelor Public Management oder Verwaltungslehrgang II als Aufstiegsqualifikation.

Bürokauffrau + Verwaltungslehrgang I (6–12 Monate) = formal gleichgestellt mit Verwaltungsfachangestellter, Eingruppierung E5–E6 TVöD
Rechtsanwaltsfachangestellte/r + Verwaltungslehrgang I = besonders geeignet für Rechts- und Ordnungsämter
Bachelor BWL + Verwaltungslehrgang II (2 Jahre) = Zugang zu gehobenen Dienststellen E9b–E12 TVöD

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Häufige Fragen zum Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte/r

Kann ich ohne Verwaltungsausbildung im öffentlichen Dienst arbeiten?

Ja, zunehmend. Der Personalmangel in der Verwaltung führt dazu, dass viele Kommunen Quereinsteiger mit kaufmännischer Ausbildung einstellen. In der Regel wird der Verwaltungslehrgang I als Nachqualifizierung innerhalb der ersten 1–2 Jahre erwartet. Für IT-, Digitalisierungs- und Projektmanagement-Stellen wird oft keine Verwaltungsausbildung verlangt.

Was ist der Verwaltungslehrgang I und wie lange dauert er?

Der Verwaltungslehrgang I (auch Basislehrgang oder Angestelltenlehrgang I) vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsrechts, Kommunalrechts, Haushaltswesens und der Bescheidtechnik. Er dauert 6–12 Monate berufsbegleitend (ca. 400–500 Unterrichtsstunden) und wird an kommunalen Studieninstituten angeboten. Nach bestandener Prüfung bist du formal gleichgestellt mit Verwaltungsfachangestellten.

Werden kaufmännische Ausbildungen in der Verwaltung anerkannt?

Kaufmännische Ausbildungen (Bürokaufmann, Industriekaufmann, Bankkaufmann) werden als "verwandte Qualifikation" anerkannt und ermöglichen die Einstellung in der Verwaltung — in der Regel unter der Bedingung, den Verwaltungslehrgang I nachzuholen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Stelle und Qualifikation in E5–E8 TVöD.

Kann ich als Quereinsteiger in der Verwaltung verbeamtet werden?

Grundsätzlich ja, wenn du die Laufbahnvoraussetzungen erfüllst und die Altersgrenze nicht überschritten hast. Für den mittleren Dienst: Verwaltungslehrgang I reicht oft nicht — die Verbeamtung setzt in der Regel die Ausbildung als VFA oder den Verwaltungslehrgang mit Laufbahnprüfung voraus. Für den gehobenen Dienst: Bachelor Public Management oder Verwaltungslehrgang II mit Laufbahnprüfung.

Welche Verwaltungsbereiche sind für Quereinsteiger am offensten?

IT und Digitalisierung (OZG-Umsetzung), Kämmerei und Finanzverwaltung (für Bankkaufleute/Steuerfachangestellte), Bauverwaltung (für Bautechniker/Architekten), Personalverwaltung (für HR-Fachkräfte) und Sozialverwaltung (für Sozialpädagogen). In Bereichen mit starkem Bürgerkontakt (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) wird die VFA-Ausbildung häufiger vorausgesetzt.

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