Zertifizierungen im Überblick
Duales Studium Public Management / Verwaltungswirt (Diplom/Bachelor)
Hochschulen für öffentliche Verwaltung (z. B. HSPV NRW, HVF BW, BayHföD, HS Bund)
Das duale Studium ist der Standardweg in den gehobenen Dienst und die direkte Laufbahnbefähigung. Absolventen werden mit Bestehen der Laufbahnprüfung sofort als Beamte auf Probe (A9) übernommen. Das Studium kombiniert Verwaltungsrecht, Finanzwirtschaft, Personalwesen und Praxisphasen in Behörden.
Kostenfrei — mit Anwärterbezügen (ca. 1.300–1.500 € netto/Monat)
3 Jahre (6 Semester: Theorie + Praxis)
Abitur oder Fachabitur + bestandenes Auswahlverfahren der Einstellungsbehörde + ggf. Eignungstest
Verwaltungslehrgang II (Angestelltenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt)
Kommunale Studieninstitute, Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Verwaltungsakademien
Der VL II ist der zentrale Aufstiegsbaustein: Er qualifiziert Tarifbeschäftigte und Beamte des mittleren Dienstes für den gehobenen Dienst (E9b–E12 / A9–A13). Ohne VL II kein Aufstieg und keine Verbeamtung im gehobenen Dienst für Quereinsteiger aus dem mittleren Dienst.
ca. 4.000–8.000 € (wird in der Regel vom Arbeitgeber finanziert)
ca. 2 Jahre berufsbegleitend (800–900 Unterrichtsstunden)
Abgeschlossene Berufsausbildung + 2–3 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst + Empfehlung des Arbeitgebers
Führungslehrgang gehobener Dienst / Verwaltungsmanagement
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV), Landesverwaltungsakademien, KGSt
Für die Beförderung in Führungspositionen (Sachgebietsleitung, Amtsleitung) ab A11/A12 ist ein Führungslehrgang in vielen Behörden Pflicht oder zumindest starker Pluspunkt. Der Lehrgang vermittelt Personalführung, Organisationsentwicklung, Konfliktmanagement und Change Management.
Kostenfrei für aktive Beamte/Beschäftigte (Dienstreise)
1–4 Wochen (je nach Anbieter und Vertiefungsgrad)
Mehrjährige Berufserfahrung im gehobenen Dienst + dienstliche Empfehlung + ggf. Potenzialanalyse
Projektmanagement-Zertifizierung (PRINCE2 / PMP / GPM)
AXELOS (PRINCE2), PMI (PMP), GPM/IPMA (Basiszertifikat/Level D)
Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung erfordern strukturiertes Projektmanagement. PM-Zertifizierungen werden im öffentlichen Dienst zunehmend nachgefragt — besonders für Stellen in der Organisationsentwicklung, IT-Koordination und Fördermittelmanagement.
PRINCE2 Foundation: ca. 1.000–1.500 € | GPM Basiszertifikat: ca. 500–800 € | PMP: ca. 3.000–5.000 €
PRINCE2 Foundation: 3–5 Tage | GPM: 2–3 Tage | PMP: 35 Stunden Fortbildung + Prüfung
Keine formale Voraussetzung für Basiszertifikate; PMP: 4.500 Stunden Projektmanagement-Erfahrung
Datenschutzbeauftragter (TÜV / DEKRA / GDD) für den öffentlichen Sektor
TÜV SÜD, TÜV Rheinland, DEKRA, GDD, Bayerische Verwaltungsschule
Jede öffentliche Stelle braucht einen Datenschutzbeauftragten. In kleineren Behörden wird diese Funktion von einem Beamten des gehobenen Dienstes mit Zusatzqualifikation wahrgenommen. Die DSGVO-Expertise ist ein starker Karrierebaustein — besonders in Kombination mit Verwaltungsrecht.
ca. 2.500–5.000 € (Grundlehrgang + Prüfung)
5–10 Tage Intensivkurs + Prüfung
Keine formale Voraussetzung, aber Grundkenntnisse Datenschutzrecht und IT empfohlen
In Stellenanzeigen wird oft „PMP wünschenswert“ oder „Zertifizierung erforderlich“ formuliert — aber was davon ist wirklich Muss? Unser Stellenanzeigen-Decoder entschlüsselt die Anforderungen.
Zeugnisse & Referenzen: Was zählt
Wichtige Tätigkeitsnachweise im Zeugnis
Positive Formulierungen
Red-Flag-Formulierungen
Du überlegst den Quereinstieg ins Projektmanagement? Unser Guide Quereinstieg als Beamte/r im gehobenen Dienst zeigt dir, welche Zertifizierungen für deinen Hintergrund am sinnvollsten sind.
Du hast bereits Zertifizierungen und Erfahrung? Der Talent Report analysiert, wie deine Qualifikationen bei Arbeitgebern ankommen — und wo du noch nachlegen kannst.
Häufige Fragen zu Beamte/r im gehobenen Dienst-Zertifikaten
Ist das duale Verwaltungsstudium der einzige Weg in den gehobenen Dienst?
Nein. Das duale Studium ist der Standardweg, aber nicht der einzige. Alternativen: Verwaltungslehrgang II (Aufstieg aus dem mittleren Dienst), externer Bachelor/Master + Verbeamtung über "sonstige Befähigung", oder Bachelor Public Management an einer Fachhochschule (nicht duales Modell). Der Personalmangel führt dazu, dass Behörden zunehmend flexible Wege akzeptieren.
Lohnt sich der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteiger?
Ja, der VL II ist der wichtigste Karrierebaustein für den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Er ermöglicht den Sprung von E5–E8 auf E9b–E12 — das sind 800–1.500 € mehr brutto/Monat. Für die Verbeamtung: Der VL II ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und damit die formale Voraussetzung für die Verbeamtung.
Welche Fortbildung bringt am meisten für die Beförderung?
Für die Beförderung entscheidend: 1. Führungslehrgang (Pflicht für Sachgebietsleitungen ab A11/A12). 2. Fachliche Spezialisierung im eigenen Bereich (z. B. Vergaberecht, Fördermittelmanagement). 3. Projektmanagement-Zertifizierung (für Modernisierungsprojekte). Die dienstliche Beurteilung wiegt aber schwerer als jedes Zertifikat — im öffentlichen Dienst zählt die Leistung im Amt am meisten.
Kann ich mit dem Verwaltungslehrgang II in den höheren Dienst aufsteigen?
Nein. Der VL II qualifiziert für den gehobenen Dienst (bis A13). Für den höheren Dienst (ab A13 Einstiegsamt) ist ein Master-Abschluss oder der Aufstieg über ein Auswahlverfahren + Qualifizierungsprogramm erforderlich. An der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder der DHPol können Beamte des gehobenen Dienstes den Aufstieg in den höheren Dienst absolvieren.
Werden die Kosten für Fortbildungen vom Dienstherrn übernommen?
In der Regel ja. Verwaltungslehrgänge, Führungslehrgänge und dienstlich relevante Fortbildungen werden vom Dienstherrn finanziert und als Dienstzeit anerkannt. Bei externen Zertifizierungen (PM, Datenschutz) variiert die Kostenübernahme — manche Behörden finanzieren zu 100 %, andere beteiligen sich anteilig. Eine Bindungsfrist nach der Fortbildung (1–3 Jahre) ist üblich.
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