Zertifizierungen im Überblick
Standesbeamtenlehrgang — Grundlehrgang (BStU)
Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BStU), Akademie für Personenstandswesen (Bad Salzschlirf)
Der Grundlehrgang ist die zwingend erforderliche Qualifikation für die Bestellung zum Standesbeamten. Er vermittelt das gesamte Personenstandsrecht: Eheschließung, Geburt, Sterbefall, Namensrecht und Registerführung. Ohne bestandenen Grundlehrgang keine Bestellung — und ohne Bestellung keine eigenständige Beurkundungsbefugnis.
1.500-2.500 Euro (Lehrgangsgebühr — wird in der Regel von der Kommune getragen)
3-4 Wochen (Blockunterricht mit Prüfung)
Verwaltungsausbildung (Verwaltungsfachangestellter, Angestelltenlehrgang I) oder vergleichbare Qualifikation, Beschäftigung bei einer Kommune
Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II)
Studieninstitute für kommunale Verwaltung der Bundesländer (z. B. HVSV, Bayerische Verwaltungsschule)
Der Verwaltungsfachwirt ist die gehobene Verwaltungsqualifikation und Voraussetzung für leitende Stellen im Standesamt (E10-E12 TVöD). Er vermittelt vertiefte Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Personalwesen und Organisation. Standesbeamte mit Verwaltungsfachwirt werden bevorzugt für die Leitung eines Standesamts eingesetzt.
3.000-6.000 Euro (wird oft vom Arbeitgeber getragen)
2 Jahre (berufsbegleitend) oder 6 Monate (Vollzeit)
Verwaltungsausbildung (Verwaltungsfachangestellter) + mindestens 1-3 Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung
PStG-Schulung — Aufbaulehrgang Internationales Personenstandsrecht
Bundesverband BStU, Akademie für Personenstandswesen, Landesausbildungsstätten
Internationales Personenstandsrecht ist die komplexeste Materie im Standesamt: Anerkennung ausländischer Urkunden, Anwendung fremden Rechts nach IPR, binationale Eheschließungen, Transliteration fremdsprachiger Namen. In Großstädten mit hohem Migrationsanteil sind diese Kenntnisse essenziell. Der Aufbaulehrgang vertieft die im Grundlehrgang vermittelten Grundlagen erheblich.
800-1.500 Euro (oft vom Arbeitgeber getragen)
1-2 Wochen (Blockunterricht)
Standesbeamtenlehrgang (Grundlehrgang) abgeschlossen, mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Standesamt
Fortbildung Namensrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
Bundesverband BStU, Verwaltungsakademien, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Namensrecht ist nach dem IPR die zweite große Komplexitätsquelle im Standesamt: Angleichungserklärungen, Namensänderungen bei binationalen Familien, Namenswahlrecht nach verschiedenen Rechtsordnungen. Staatsangehörigkeitsrecht kommt bei der Prüfung von Ehefähigkeit, Legalisation und Apostille zum Tragen. Beide Gebiete erfordern spezialisierte Fortbildung.
500-1.200 Euro pro Fortbildung
2-5 Tage pro Fortbildung
Standesbeamtenlehrgang abgeschlossen; Berufserfahrung im Personenstandswesen
Rhetorik-Seminar und Traurede-Workshop für Standesbeamte
Bundesverband BStU, Kommunale Fortbildungsinstitute, private Rhetorik-Trainer
Die Trauzeremonie ist das öffentlichkeitswirksamste Element des Standesbeamtenberufs. Rhetorische Kompetenz, sicheres Auftreten und die Fähigkeit, individuelle Traureden zu gestalten, unterscheiden einen guten von einem herausragenden Standesbeamten. BStU-Workshops bieten praxisorientiertes Training mit Videoanalyse und Feedback.
300-800 Euro (Workshop) oder kostenfrei (kommunale Fortbildung)
1-2 Tage
Bestellung zum Standesbeamten oder geplante Bestellung
AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) — Ausbildereignungsprüfung
IHK (Industrie- und Handelskammer)
In größeren Standesämtern bilden erfahrene Standesbeamte den Nachwuchs aus — Verwaltungsfachangestellte im Schwerpunkt Standesamt. Der AEVO-Schein berechtigt zur Ausbildung und wird bei Bewerbungen auf leitende Stellen positiv bewertet. Für Standesbeamte, die sich in Richtung Ausbildungsleitung entwickeln möchten.
Prüfungsgebühr: ca. 170-250 Euro | Vorbereitungskurs: 400-700 Euro
Vorbereitungskurs: 1-2 Wochen | Prüfung: 1 Tag
Keine formalen Voraussetzungen; Berufserfahrung empfohlen
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Zeugnisse & Referenzen: Was zählt
Wichtige Tätigkeitsnachweise im Zeugnis
Positive Formulierungen
Red-Flag-Formulierungen
Du überlegst den Quereinstieg ins Projektmanagement? Unser Guide Quereinstieg als Standesbeamter/in zeigt dir, welche Zertifizierungen für deinen Hintergrund am sinnvollsten sind.
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Häufige Fragen zu Standesbeamter/in-Zertifikaten
Wo kann ich den Standesbeamtenlehrgang machen?
Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BStU) bietet den Grundlehrgang an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf (Hessen) an. Zusätzlich bieten mehrere Bundesländer eigene Lehrgänge an landesweiten Ausbildungsstätten an. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die beschäftigende Kommune.
Welche Fortbildungen sind für Standesbeamte am wichtigsten?
Nach dem Grundlehrgang: Aufbaulehrgang Internationales Personenstandsrecht (essenziell in Großstädten), Namensrecht-Vertiefung und Rhetorik-Workshops für die Trauzeremonie. Regelmäßige Aktualisierungslehrgänge zu Gesetzesänderungen sind Pflicht — das PStG wird häufig novelliert. Der BStU bietet jährliche Fachtagungen und Seminare zu aktuellen Themen.
Brauche ich den Verwaltungsfachwirt als Standesbeamter?
Für die Bestellung als Standesbeamter: nein — der Verwaltungsfachangestellte oder Angestelltenlehrgang I reicht. Für Leitungspositionen oder höhere Eingruppierung (E10+): ja, der Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) ist die Voraussetzung für gehobene Positionen im Standesamt. Für die Karriereentwicklung ist der Verwaltungsfachwirt daher sehr empfehlenswert.
Gibt es eine Prüfung im Standesbeamtenlehrgang?
Ja. Der Grundlehrgang endet mit einer Abschlussprüfung, die Fachkenntnisse in Personenstandsrecht, Namensrecht, Familienrecht und Registerführung abprüft. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Ohne bestandene Prüfung keine Bestellung zum Standesbeamten. Die Bestehensquote liegt bei über 90%.
Werden Standesbeamten-Fortbildungen vom Arbeitgeber finanziert?
In der Regel ja. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, die fachliche Qualifikation ihrer Standesbeamten sicherzustellen — dazu gehören der Grundlehrgang, Aufbaulehrgänge und regelmäßige Aktualisierungslehrgänge. Die Kosten (Lehrgangsgebühr, Reise, Unterkunft) werden von der Kommune getragen. Private Fortbildungen (Rhetorik-Seminare) werden teilweise bezuschusst.
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