Zertifizierungen im Überblick
Erste Juristische Prüfung (1. Staatsexamen)
Landesjustizprüfungsämter (staatlicher Teil) + Universitäten (universitärer Schwerpunktbereich)
Das 1. Staatsexamen ist die erste der zwei zwingend erforderlichen Prüfungen für die Befähigung zum Richteramt. Es besteht aus dem staatlichen Pflichtfachteil (70%) und dem universitären Schwerpunktbereich (30%). Ohne bestandenes 1. Staatsexamen kein Referendariat und kein 2. Staatsexamen.
Studium: kostenfrei (staatliche Universität) oder 500-700 Euro/Semester (Semesterbeitrag) | Repetitorium: 1.500-3.000 Euro
Jurastudium: 4,5-5,5 Jahre (Regelstudienzeit 9 Semester + Examensvorbereitung)
Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Immatrikulation an einer juristischen Fakultät
Zweite Juristische Staatsprüfung (2. Staatsexamen)
Landesjustizprüfungsämter
Das 2. Staatsexamen schließt das 2-jährige Referendariat ab und verleiht die Befähigung zum Richteramt. Die Note des 2. Staatsexamens ist das entscheidende Einstellungskriterium für Richterstellen. Ein Prädikatsexamen (mindestens "vollbefriedigend", ca. 9+ Punkte) öffnet die Tür zur Richterkarriere in den meisten Bundesländern.
Referendariat: Unterhaltsbeihilfe ca. 1.200-1.500 Euro netto/Monat (je nach Bundesland) | Repetitorium: 1.500-3.000 Euro
2 Jahre Referendariat (Pflicht- und Wahlstationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Verwaltung)
Bestandenes 1. Staatsexamen, Zulassung zum Referendariat durch das Landesjustizprüfungsamt
Fachanwaltslehrgang (z. B. Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht)
Deutsche Anwaltsakademie (DAA), Fachanwaltsinstitut der Rechtsanwaltskammern, private Fortbildungsanbieter
Fachanwaltslehrgänge vermitteln vertiefte Kenntnisse in einem Rechtsgebiet — 120 Stunden theoretische Ausbildung plus Praxisfälle. Für Anwälte, die in das Richteramt wechseln möchten, ist die Fachanwaltsqualifikation ein Nachweis der Spezialisierung und wird bei der Bewerbung auf Richterstellen in dem entsprechenden Rechtsgebiet positiv bewertet.
2.000-4.000 Euro (je nach Rechtsgebiet und Anbieter)
3-6 Monate (berufsbegleitend, meist Wochenendveranstaltungen)
Zulassung als Rechtsanwalt; für Richter: entsprechende Verwendung oder geplanter Wechsel in das Rechtsgebiet
Promotion in Rechtswissenschaft (Dr. jur.)
Juristische Fakultäten der Universitäten
Eine Promotion ist für die Richterkarriere nicht erforderlich, aber ein erheblicher Vorteil — insbesondere für Positionen an Obergerichten und Bundesgerichten. Promovierte Richter werden für die wissenschaftliche Qualität ihrer Urteilsbegründungen geschätzt. Die Promotion signalisiert vertiefte dogmatische Kompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise.
Promotionsstipendium oder Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter (kostenneutral bis einkommensgenerierend)
2-4 Jahre (Vollzeit) oder 3-6 Jahre (berufsbegleitend)
Bestandenes 1. Staatsexamen (in der Regel mit Prädikatsexamen), Annahme als Doktorand durch einen Professor
Fortbildungen an der Deutschen Richterakademie (Trier/Wustrau)
Deutsche Richterakademie (DRA), Trier und Wustrau
Die Deutsche Richterakademie ist die zentrale Fortbildungsinstitution für Richter und Staatsanwälte. Sie bietet jährlich über 100 Tagungen zu aktuellen Rechtsfragen, Verhandlungsführung, richterlicher Ethik und Spezialthemen an. Die Teilnahme an DRA-Fortbildungen ist karrierefördernd und wird bei Beurteilungen positiv berücksichtigt.
Kostenfrei für Richter und Staatsanwälte (Reise- und Übernachtungskosten trägt der Dienstherr)
2-5 Tage pro Fortbildung
Richter- oder Staatsanwaltsamt; Anmeldung über die Justizverwaltung des Bundeslandes
LL.M. (Master of Laws) an einer internationalen Universität
Renommierte internationale Law Schools (z. B. Cambridge, Oxford, Harvard, Yale, Sciences Po)
Ein LL.M. an einer renommierten internationalen Universität vertieft das Verständnis für Rechtsvergleichung und internationales Recht. Für Richter, die in internationalen Kammern (z. B. Handelskammern mit internationalen Sachverhalten) oder an europäischen Gerichten arbeiten möchten, ist der LL.M. ein wertvoller Zusatz. Die Justizverwaltungen fördern LL.M.-Programme teilweise durch Beurlaubung.
20.000-80.000 Euro (je nach Universität und Land) — teilweise durch Stipendien finanzierbar (DAAD, Fulbright)
1-2 Jahre (Vollzeit)
Befähigung zum Richteramt (in der Regel), TOEFL/IELTS für englischsprachige Programme, Motivationsschreiben und Referenzen
In Stellenanzeigen wird oft „PMP wünschenswert“ oder „Zertifizierung erforderlich“ formuliert — aber was davon ist wirklich Muss? Unser Stellenanzeigen-Decoder entschlüsselt die Anforderungen.
Zeugnisse & Referenzen: Was zählt
Wichtige Tätigkeitsnachweise im Zeugnis
Positive Formulierungen
Red-Flag-Formulierungen
Du überlegst den Quereinstieg ins Projektmanagement? Unser Guide Quereinstieg als Richter/in Stellen finden — direkt bei den Justizverwaltungen zeigt dir, welche Zertifizierungen für deinen Hintergrund am sinnvollsten sind.
Du hast bereits Zertifizierungen und Erfahrung? Der Talent Report analysiert, wie deine Qualifikationen bei Arbeitgebern ankommen — und wo du noch nachlegen kannst.
Häufige Fragen zu Richter/in Stellen finden — direkt bei den Justizverwaltungen-Zertifikaten
Was ist wichtiger für die Richterkarriere — Examensnoten oder Berufserfahrung?
Für die Ersteinstellung: eindeutig die Examensnoten. Ohne Prädikatsexamen (7,5-9+ Punkte je nach Bundesland) ist der Zugang zum Richteramt in den meisten Bundesländern versperrt. Nach der Einstellung: die richterliche Beurteilung. Für Beförderungen (R2+) zählen die dienstlichen Beurteilungen, die Qualität der Urteilsbegründungen und die Bewährung in verschiedenen Rechtsgebieten.
Lohnt sich eine Promotion für die Richterkarriere?
Ja, als Karrierebeschleuniger — besonders für Positionen an Obergerichten und Bundesgerichten. Die Promotion ersetzt aber kein Prädikatsexamen: Ohne gute Examensnoten nützt auch ein Dr. jur. nichts für die Einstellung. Die ideale Kombination: Prädikatsexamen + Promotion in einem relevanten Rechtsgebiet + Berufserfahrung.
Welche Fortbildungen bietet die Deutsche Richterakademie?
Über 100 Tagungen pro Jahr zu Themen wie: aktuelle BGH-Rechtsprechung, EU-Recht, Vernehmungstechnik, richterliche Verhandlungsführung, Medienrecht, Cybercrime, Familienrecht-Spezialthemen und richterliche Ethik. Die Tagungen finden in Trier und Wustrau (Brandenburg) statt und dauern 2-5 Tage. Die Teilnahme ist für Richter kostenfrei und wird als Dienstzeit angerechnet.
Hilft ein LL.M. bei der Richterbewerbung?
Ein LL.M. ist kein Einstellungskriterium und ersetzt keine Examensnoten. Er kann aber bei vergleichbaren Kandidaten den Ausschlag geben — besonders für Stellen mit internationalem Bezug (Europäische Gerichte, internationale Kammern an Landgerichten). Manche Justizverwaltungen fördern LL.M.-Programme durch Beurlaubung und werten sie als Fortbildung.
Wie wird man Bundesrichter?
Bundesrichter (BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH) werden vom Richterwahlausschuss gewählt — bestehend aus dem Bundesjustizminister, den 16 Landesjustizministern und 16 Bundestagsabgeordneten. Voraussetzung: mindestens 35 Jahre alt, Befähigung zum Richteramt, langjährige herausragende richterliche Tätigkeit. Die Auswahl ist hochpolitisch und erfolgt nach fachlicher Qualifikation, aber auch nach föderalem und politischem Proporz.
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